Einwegkunststoff Verbotsverordnung - aktuelle Informationen zur Vermeidung von 'Plastikmüll'

Einwegkunststoff-Verbotsverordnung

Am Freitag, den 6. November 2020, hat der Bundesrat der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) zugestimmt. Federführend waren der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss. Das Verbot setzt die europäische Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 (EU) in deutsches Recht um.

Somit können die Regelungen am 3. Juli 2021 europaweit einheitlich in Kraft treten.

Folgende Einwegprodukte fallen unter das Verbot:

 Besteck und Rührstäbchen aus Kunststoff und BIO- Kunststoff (PLA /CPLA)
 Teller aus Kunststoff und BIO- Kunststoff (PLA /CPLA)
 Trinkhalme aus Kunststoff und BIO- Kunststoff (PLA /CPLA)
 To-Go-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS), bekannt als Styropor
 Getränkebecher und -behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS), bekannt als Styropor
(wie Suppenbehälter und Thermobecher - können aktuell technisch nur aus EPS hergestellt werden) Lebensmittelbehälter aus XPS fallen laut Informationen unseres Herstellers aktuell nicht darunter. Dies sind u.a. Menüboxen, Hamburger Boxen und Lunchboxen.

Was grundsätzlich gilt, auch nach dem 3.Juli 2021 dürfen alle Artikel weiterverwendet werden. Eine Vernichtung vorhandener Lagerbestände ist nicht gewollt. Ein weiteres Inverkehrbringen durch Produzenten und Importeure ist jedoch verboten.

Es sei betont, dass die Verordnung noch viele offene Fragen hinterlässt. Wir hoffen, dass diese Fragen in den nächsten Monaten geklärt werden.

Wie bereits informiert wurde auch das Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) geändert:

Dieses Gesetz tritt am 01.01.2021 in Kraft. Es wird eine Übergangsfrist von 12 Monaten eingeräumt. Die betroffenen Tragetaschen werden also zum 01.01.2022 in den Geschäften verboten sein.

 Verboten werden Kunststofftragetaschen einschließlich bio- basierten Tragetaschen (PLA) zwischen 15 und 50my, die in der Verkaufsstelle mit Ware befüllt werden.

Sie erhalten im Anhang Vorschläge aus dem Hause Duni.

Wir haben bereits jetzt Alternativen in unserem Sortiment - sprechen SIe uns gerne an.

Ab dem 17.12.23 sind wir als VAN MERHAGEN+SEEGER GMBH zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes verpflichtet. Gerne können Sie sich bei Fragen, Anmerkungen oder Verstößen telefonisch an Frau Lydia Hardege unter 040/714 89 0‑45 wenden oder eine Mail an hinweisgeber(at)merhagen.de senden.

Wichtige Information

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